Garantie für DTA-Medizinprodukte

ALLGEMEINE GERÄTEGARANTIE DTA MEDICAL

1) Auf das Gerät wird eine Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum gewährt, die durch den Fiscal-Lieferschein (Lieferschein mit Kaufdatum und/oder Rechnung) nachgewiesen werden muss, der in das entsprechende Feld einzutragen ist.

2) Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur einzelner Teile oder Stücke, die sich als fehlerhaft erweisen.

3) Die Garantie erlischt, wenn die jährliche Routinewartung nicht durchgeführt wird.

4) Ausfälle oder Schäden, die auf schlechte Wartung, falsche Stromversorgung, Nachlässigkeit oder Unerfahrenheit zurückzuführen sind, sowie Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen (VERSCHIEDENE ZUBEHÖRTEILE), einschließlich Video- und Steuerplatine, sind von der Garantie ausgeschlossen.

5) Die Garantie erlischt, wenn das Gerät von nicht autorisiertem Personal geöffnet, manipuliert oder repariert wurde.

6) Das defekte Gerät muss von einem autorisierten Techniker in Ihrem Zentrum/Studio oder in unserem Service-Center repariert werden. Die Kosten und Risiken des Transports gehen zu Lasten des Käufers.

7) Die Garantie deckt in keinem Fall den Austausch des Geräts ab, die Reparaturzeit verlängert die Garantie nicht, sie beträgt 24 Monate ab dem Datum des Lieferscheins.

8) Im Falle von Streitigkeiten über die Anwendung der Garantie. Der Käufer darf die Zahlung des Kaufpreises oder der Raten nicht aussetzen oder verzögern.

9) Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für den Stillstand des Geräts.

10) Der Ersatz von direkten oder indirekten Schäden jeglicher Art an Personen oder Sachen, die durch die Nutzung oder die Einstellung der Nutzung des Geräts entstehen, ist ausgeschlossen.

11) Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das Gericht von Mailand zuständig.

CARBO2 BEGRENZTE GARANTIEVERLÄNGERUNG

In teilweiser Abweichung von den Bestimmungen des Kapitels 13 (Garantiebedingungen) des Handbuchs für das Instrument CARBO2 wird die Garantie um weitere 36 (sechsunddreißig) Monate verlängert, d.h. auf insgesamt 5 Jahre und/oder 8.000 Behandlungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des Kapitels 13 des Handbuchs und mit Ausnahme von a priori Video und Proportionalventilen zur Beschleunigung.

Eine solche Verlängerung sieht unbedingt vor die Verpflichtung zur jährlichen Routinewartung und/oder zum Erreichen von 1.000 Behandlungen (Austausch des Sporenfilters, Kontrolle der Dosierströme sowie visuelle und instrumentelle Kontrolle aller Verschleißteile und Aktualisierung der Software); Die Nichteinhaltung der vorgesehenen jährlichen Routinekontrollen, die ab dem ersten Jahr durchgeführt werden müssen, führt ipso jure zum Erlöschen der Garantieverlängerung, ebenso wie alle Arbeiten, die von nicht autorisiertem Personal oder nicht autorisierten Servicezentren durchgeführt werden.